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Vorzeitig handeln

Grundstückseigentümer müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

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