Für die Feststellung des Grundsteuerwertes sind verschieden Angaben erforderlich. Welche Daten konkret abgefragt werden, hängt von der Art des Grundstücks und dem im jeweiligen Bundesland anwendbaren Modell (Bundesmodell, Flächen-Lage-Modell oder Bodenwertmodell) ab.:
- Lage, Gemarkung, Flur und Flurstück
- Einheitswert-Aktenzeichen
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart: unbebaut, bebaut, Wohngrundstück
- Bodenrichtwert
- Nutzungsart
- Grundstücksfläche und gegebenenfalls Wohnfläche bzw. Gebäudegrundfläche
- Gebäudeart
- Baujahr
- Kernsanierung (Jahr)
- Quote Mieteigentum
- Erklärung, ob das Grundstück zu mehreren Gemeinden gehört
- Erklärung, ob es sich um ein "Baudenkmal" handelt und ob eine Abbruchverpflichtung besteht
- Anzahl der Garagen selbständig nutzbare Flächen
- Grundsteuerbefreiungen